Wer das vorher weiß, spart sich Umwege. Wer es erst beim Übergabetermin merkt, verliert Zeit.
Warum der Fahrzeugbrief entscheidend ist
Bei einer klassischen Fahrzeugfinanzierung hinterlegt die Bank ihre Sicherheit, indem sie die Zulassungsbescheinigung Teil II – umgangssprachlich der Fahrzeugbrief – einbehält. Ohne dieses Dokument lässt sich das Fahrzeug nicht auf einen neuen Halter zulassen. Der Verkauf hängt also praktisch daran, dass die Bank das Papier freigibt, und das tut sie erst, wenn die offene Restschuld beglichen ist.
Genau deshalb fragen wir im Ankaufsformular ab, ob der Brief bei dir oder bei einer Bank liegt. Die Antwort bestimmt den gesamten weiteren Ablauf.
So läuft die Ablösung ab
- Ablösesumme anfordern Du fragst bei deiner Bank die aktuelle Ablösesumme zum gewünschten Termin an. Sie ist nicht identisch mit der Summe der ausstehenden Raten, weil Zinsen taggenau berechnet werden und die Bank die Summe nur befristet garantiert.
- Angebot und Ablösesumme gegenüberstellen Liegt unser Ankaufsangebot über der Restschuld, ist der Fall einfach. Liegt es darunter, gibt es einen Differenzbetrag – dazu unten mehr.
- Ablösung durch uns Wir überweisen die Ablösesumme direkt an die Bank und den Restbetrag an dich. Du musst nicht in Vorleistung gehen.
- Freigabe des Briefs Nach Eingang der Ablösesumme gibt die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II frei. Wie lange das dauert, unterscheidet sich je nach Institut deutlich.
- Übergabe Erst wenn Geld und Papiere geklärt sind, wechselt das Fahrzeug den Besitzer.
Der Ablauf ändert nichts daran, dass du das Geld vor der Übergabe bekommst. Was auf dich entfällt, geht per Echtzeitüberweisung raus, sobald alles abgestimmt ist – dieselbe Regel wie beim Ankauf ohne laufende Finanzierung.
Wenn die Restschuld höher ist als der Fahrzeugwert
Das kommt vor, besonders bei Finanzierungen mit geringer Anzahlung und in den ersten Jahren der Laufzeit. Bei Elektrofahrzeugen kann es zusätzlich auftreten, wenn der Hersteller die Neupreise gesenkt hat, während dein Kreditvertrag unverändert weiterläuft – der Mechanismus dahinter steht beim Tesla Wertverlust.
Dann entsteht eine Lücke, die geschlossen werden muss, damit die Bank den Brief freigibt. In der Praxis wird sie vom Verkäufer ausgeglichen. Das ist unangenehm, aber es ändert nichts an der Rechnung: Die Lücke wird durch Warten in der Regel nicht kleiner, weil das Fahrzeug schneller an Wert verliert, als die Restschuld sinkt. Sprich in einem solchen Fall mit deiner Bank über die Möglichkeiten – und lass dir vorher von uns eine konkrete Zahl geben, damit du überhaupt weißt, wie groß die Lücke ist.
Leasing ist etwas anderes
Bei einem Leasingvertrag gehört dir das Fahrzeug nicht. Du kannst es also auch nicht ohne Weiteres verkaufen. Möglich sind je nach Vertrag ein Ablösekauf, bei dem du das Fahrzeug zunächst selbst übernimmst, oder eine Übernahme durch einen Dritten – beides setzt die Zustimmung des Leasinggebers voraus.
Weil sich die Bedingungen von Vertrag zu Vertrag erheblich unterscheiden, gibt es hier keine allgemeingültige Antwort. Der erste Anruf gilt deinem Leasinggeber: Frag nach dem Ablösewert und danach, ob eine vorzeitige Übernahme vorgesehen ist. Mit dieser Auskunft können wir dir dann sagen, ob und wie sich etwas machen lässt.
Was du vorbereiten solltest
- Die aktuelle Ablösesumme mit Stichtag, schriftlich von der Bank
- Den Namen der finanzierenden Bank und die Vertragsnummer
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, die in der Regel bei dir liegt
- Alle Fahrzeugschlüssel und den Serviceverlauf
- Die Information, bis wann die Ablösesumme gültig ist
Läuft die Frist der Ablösesumme ab, bevor die Abwicklung durch ist, muss sie neu angefordert werden – und das kostet mehrere Tage.